VERMÖGENSPLAN - Absicherung der Arbeitskraft

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Soziale Absicherung von Selbständigen, GGF's und Angestellten. Die VERMÖGENSPLAN-Strategie bringt die aktuelle Situation mit Ihren Wünschen zur sozialen Sicherung Ihrer Familie in Einklang.
Soziale Absicherung von Selbständigen, GGF's und Angestellten.

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Ihre Arbeitskraft ist Ihre Existenzgrundlage -Ist sie auch dem entsprechend versichert?
Der Staat hat sich durch jede der zahlreichen Rentenreformen immer weiter aus der sozialen Sicherung zurück gezogen, so dass die Absicherung der Arbeitskraft durch private Initiative ergänzt werden muss.
Gerade bei jungen Menschen, die am Anfang ihrer beruflichen Karriere stehen, stellt die eigene Arbeitskraft oft das einzige wirkliche Vermögen dar. Der monetäre Wert dieses Vermögens wird i.d.R. völlig unterschätzt. Er läßt sich nicht selten mit weit über 1 Mio. EUR beziffern. Nehmen wir bei einem 25jährigen Angestellten z.B. ein Brutto-Jahresgehalt von 35.000 EUR an, so wird dieser bis zum 67. Geburtstag (=Rentenalter) 42 x 35.000 = 1,47 Mio. EUR verdienen. Rechnet man noch die Inflation und eventuelle Karieresprünge hinzu, liegt der Wert weit über 2 Mio. Euro. Im Unterschied zur KFZ-Vollkasko oder Immobilien-Feuerversicherung liegt die Bereitschaft zur Absicherung dieses Vermögenswertes vergleichsweise sehr sehr niedrig.
 
In den Medien wird die Wichtigkeit dieses Themas zwar regelmäßig und ausführlich behandelt, jedoch wird fast ausschließlich als zugehöriges Versicherungsprodukt die klassische BU-Rentenversicherung genannt. Dabei stellt der Versicherungsmarkt auch andere Alternativen zur Verfügung, die je nach Zielgruppe besser geeignet sind. Die Definition des versicherungstechnischen Begriffs der Berufsunfähigkeit (kurz BU) besagt, dass der Versicherte dauerhaft (mind. 6 Monate) zu 50% nicht in der Lage ist, seinen Beruf auszuüben.
Je nach Berufsgruppe bzw. Tätigkeit stellt sich die Frage, wie hoch nun die Wahrscheinlichkeit für eine dauerhafte (-viele Jahre andauernde-) Arbeitsunfähigkeit mit einer Einschränkung von mindestens 50%, aber nicht 100%, vor liegt. Genaues Zahlenmaterial ist seitens der privaten Versicherungsunternehmen nicht verfügbar, so dass lediglich die Veröffentlichungen der gesetzlichen Rententräger heran gezogen werden können. Hieraus ist zu entnehmen, dass jedes Jahr etwa 4mal mehr Rentenanträge wegen voller als wegen teilweiser Erwerbsminderung bewilligt werden. [Quelle] Die Wahrscheinlichkeit für eine 50% Berufsunfähigkeit scheint also deutlich niedriger zu liegen, als für eine vollständige 100% Erwerbsunfähigkeit.
Durch die moderne Medizin sind im Falle schwerer Krankheiten wie Krebs, Herzinfarkt ect. Genesungszeiten von 1/2 bis 2 Jahre keine Seltenheit mehr, so dass sich für die Arbeitsunfähigkeit (und die gezahlte Rente) nur eine kurze Zeitspanne ergibt. Was aber, wenn es nach einer solchen Krankheit heißt: "Bitte reten Sie zukünftig etwas kürzer und stellen Sie Ihr Leben um"
Bei Selbständigen kommt außerdem im Falle einer beantragten Berufsunfähigkeitsrente sehr leicht das Thema betriebliche Umorganisation ins Spiel.
 
Die Wahl nach dem geeigneten Versicherungsprodukt sollte demnach nicht nur vom besten Preis/Leistungs-Verhältnis abhängig gemacht werden, sondern vielmehr von der persönlichen und beruflichen Situation. Für einen handwerklich tätigen Angestellten ist die klassische BU-oder EU-Versicherung i.d.R. die richtige Wahl, für reine "Kopfarbeiter", Selbständige oder Führungskräfte gibt es sinnvolle Alternativen.
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